10 Gebote für
werdende Aktionäre
1
Ein Aktionär wird persönlich im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen
Eine Aktiengesellschaft führt ein Aktienregister, in dem alle Aktionäre eingetragen werden, welche im Besitz von Namen-Aktien sind.
2
Ein Aktionär erhält bei gutem Geschäftsgang Dividenden
Nach einem guten Geschäftsjahr wird ein Teil des Gewinnes der Unternehmung in Form von Dividenden an die Aktionäre ausbezahlt.
3
Ein Aktionär hat das Recht an der Generalversammlung teilzunehmen.
Jeder im Aktienbuch eingetragene Aktionär erhält eine Einladung für die jährliche Generalversammlung. Die Versammlung wird in der heutigen Zeit mehrheitlich per Videoübertragung durchgeführt. Die meisten «Kleinaktionäre» mit wenigen Aktien nehmen nie an einer GV teil.
4
Ein Aktionär hat pro Aktie eine Stimme
Die allermeisten Aktien repräsentieren pro Aktie ein Stimmrecht. Demnach hat ein Aktionär mit 100 Aktien auch 100 Stimmen. Es gibt Ausnahmen, sogenannte Stimmrechtsaktien (z.B. bei Familiengesellschaften) bei denen pro Aktie mehrere Stimmen vereint sind. Dadurch kann der Inhaber mit wenig Kapital viele Stimmen vereinen und die Kontrolle über die Gesellschaft halten.
5
Ein Aktionär muss Geduld haben
Vermögen entsteht. Der Erfolg einer Aktieninvestition stellt sich nicht unmittelbar in ein paar Monaten ein. Es braucht Zeit und Geduld, bis der Erfolg der Gesellschaft über die Wertentwicklung des Börsenkurses und über die ausbezahlten Dividenden spürbaren finanziellen Erfolg bringt.
6
Ein Aktionär ist am Erfolg (Misserfolg) seiner Firma beteiligt
Mitgegangen, mitgefangen. Trotz sorgfältiger Auswahl einer Investition als Aktionär in eine Firma bleibt das Risiko, dass aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Wirtschaftskrise, Branchenkrise, miss-management) die Firma schlechte Resultate erzielt. Sie kann aufgrund von einem schlechten Jahresergebnis keine Dividende bezahlen oder noch schlimmer, der Aktienkurs verliert stark an Wert.
7
Ein Aktionär muss Kursschwankungen verkraften können
Mit Obligationen im Portfolio wird gut geschlafen, mit Aktien im Portfolio wird gut gegessen. Das Risiko einer Aktieninvestition sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Kursschwankungen werden eintreten. Ein Aktionär sollte nur Geld investieren, das er längere Zeit nicht benötigt.
8
Ein Aktionär hat die Pflicht beim Kauf der Aktien den Aktienpreis zu bezahlen.
Die einzige rechtliche Pflicht eines Aktionärs ist, bei Ausgabe (Liberierung) der Aktien den festgelegten Preis in Form von Geld oder Sacheinlage einzuschiessen. Normalerweise erwirbt der Aktionär seine Aktien an der Börse. Er erwirbt die Rechte eines Aktionärs durch Bezahlung des Kaufpreises, der am Kauftag an der Börsen gehandelt wird.
9
Ein Aktionär wird von seiner Gesellschaft über den Geschäftsverlauf informiert
Weil der Aktionär im Aktienbuch einer Gesellschaft mit Namen und Adresse eingetragen ist, wird er regelmässig über den Geschäftsverlauf informiert. Die meisten Publikumsgesellschaften haben sogar separate Abteilungen und Onlineportale für die Anliegen und Interessen der Aktionäre – «Investor Relations».
10
Ein Aktionär ist Miteigentümer der Gesellschaft
Auch wenn ein Aktionär «nur» eine Aktie einer Gesellschaft besitzt, darf er sich als «Miteigentümer» der Gesellschaft fühlen. Neben den wirtschaftlichen Interessen (Kurssteigerung, Dividendenzahlung) eines Aktionärs können durchaus auch emotionale Gründe für den Kauf einer Aktie im Vordergrund stehen. Aktien, die in die Kategorie «Emotionen» zählen, sind z.B. Aktien der Jungfraubahnen, von Harley-Davidson oder früher die Feldschlösschen-Aktie.