Aktionär sein
Als Aktionär – ich kaufe Aktien – werde ich zum Teilhaber einer Firma.
Ein Teil des Aktienkapitals gehört mir. Das Aktienkapital wird dem Eigenkapital zugerechnet. Als Folge davon partizipiere ich am Unternehmenserfolg. Im positiven Fall ist dies das Unternehmenswachstum, der Aktienkurs steigt. Im negativen Fall ist dies der unternehmerische Misserfolg, der Aktienkurs sinkt und kann im schlimmsten Fall zu einem Totalausfall der Investition führen (z.B. SWISSAIR).
Als Aktionär partizipiere ich am Unternehmensgewinn. Ein Teil des Gewinns wird in aller Regel als Dividende an die Aktionäre ausbezahlt. Als Aktionär habe ich Vermögensrechte wie Anspruch auf Dividende sowie ein Bezugsrecht bei einer allfälligen Ausgabe (Kapitalerhöhung) neuer Aktien.
Die Dividende wird jährlich an der Generalversammlung abhängig vom Unternehmenserfolg neu bestimmt. Als Obligationär beschränkt sich mein Anlageerfolg auf die Zinsen und die Kapitalrückzahlung.
Um Aktionär zu werden, ist die einzige Pflicht der Kauf von Aktien üblicherweise über die Börse oder aber bei der Gründung einer AG durch die Einzahlung des gezeichneten Aktienkapitals. Es bestehen keine Nachschusspflichten.
Als Aktionäre habe ich Mitgliedschaftsrechte. Diese umfassen insbesondere das Recht an der Teilnahme an der jährlichen Generalversammlung sowie das Stimm- und Wahlrecht. Darüber hinaus hat er das Informationsrecht, die Aushändigung eines Geschäftsberichtes.
Als Aktionär bin ich mit meinen Aktien am Unternehmenswert der Gesellschaft beteiligt. Dieser Unternehmenswert wird nicht nur durch den Geschäftsgang beeinflusst, sondern auch durch Finanzmarktsituation und weitere Faktoren. Denn meine Aktien werden an der Börse gehandelt.
In einem negativen Börsenumfeld können auch prosperierende Unternehmen kurz- bis mittelfristig einen negative Kursverlauf erleiden.
Als Inhaber von Aktien bin ich Teilhaber einer Aktiengesellschaft. Dies im Gegensatz zum Inhaber von Obligationen. Der Obligationär ist lediglich Gläubiger der Firma. Das geschuldete Kapital wird in der Bilanz unter dem Fremdkapital gebucht. Der Obligationär hat lediglich Vermögenrechte, keine Mitgliedschaftsrechte. Diese Vermögensrechte beschränken sich auf die vereinbarten Zinszahlungen und die Rückzahlung des Nominalkapitals bei Verfall der Obligation.
Als Aktionär bin ich Teilhaber einer Unternehmung. Es handelt sich also um einen Sachwert. Ein Sachwert schützt gegen inflationäre Tendenzen. Es ist anzunehmen, dass mit der beispiellosen Ausweitung der Geldmenge weltweit früher oder später das Thema Inflation wieder aktuell wird. Es macht also durchaus Sinn, sein Vermögen auch in Sachwerte wie Aktien, Edelmetalle, Immobilien, etc. zu diversifizieren.
Als Aktionär habe ich einen langfristigen Horizont. Ich stelle mein Kapital der Aktiengesellschaft zum unternehmerischen Handeln zur Verfügung und bin am langfristigen Unternehmens- und damit Anlageerfolg interessiert. Laufende Erträge sind mir weniger wichtig. Die Gewinnausschüttungen (Dividenden) können auch mal bescheidener ausfallen. Kurzfristige Schwankungen beunruhigen mich nicht.